Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

katzpuck e.U. - Inh. Sebastian Ziegler


1., Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen

ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, entgegenstehende oder

von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden

erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich Ihrer Geltung

zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als

Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle

weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern.


2., Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist,

exklusive Mehrwertsteuer (MwSt) zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten

aufgrund kollektivvertraglicher Regelung in der Branche oder innerbetrieblicher

Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen

oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie,

Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierungen etc. verändern, so sind wir

berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.


3., Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Wurde keine gegenteilig Vereinbarung getroffen, sind unsere Forderungen

Vorkasse per Überwiesung auf unsere Bankkonto zu bezahlen. Skontoabzüge

bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit

Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.

Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem

Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt,

nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder

Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist

berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe

der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.


4.,Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere

Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögen, sowie bei

Zahlungsverzug des Kunden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern

er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes

haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten

Schadenersatz von 15% des Bruttoberechnungsbetrages oder den Ersatz des

tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des

Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen

entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen

zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder

nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt

der Kunde ohne dazu berechtig zu sein vom Vertrag zurück oder begehrt er

seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu

bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen, im letzteren Fall ist er

Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadensersatz in

Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder des tatsächlichentstanden Schaden

zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a Konsumentenschutzgesetz) kann

der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei

Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des

Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleisungen mit dem Tag

des Vertragsabschlusses. Es genügt die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist

abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmungen vom Vertrag

zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, wurde für den

Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer

erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren)

für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen mit denen Ausführungen

vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss

begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.


5., Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die den

Gläubigern entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur

zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzten, wobei er

sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten

Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die

Höchstsätze der Inkassonstitutes gebürenden Vergütungen ergeben. Sofern der

Gläubiger des Mahnwesens selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro

erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des

Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu

bezahlen.


6., Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug)

sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware bei uns

einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages,

pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen. Gleichzeitig sind wir

berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer

angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassender Nachfrist vom Vertrag

zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwenden.


7., Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all

seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist,

insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und

Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten

Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst nach

Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist

vom Vertrag zurücktreten. Allgemein Verkaufsbedingungen für den Handel unverbindliche

Verbandsempfehlung, herausgeben von der Wirtschafskammer Österreich,

Sparte Handel, für die ihr zuzurechnenden Wirtschafskammer Mitglieder Seite 2.


8., Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.


9., Schadensersatz

Sämtliche Schadensersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit

ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei

Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen

Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich

nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist

von Schadensersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen

Geschäftsbedingungen enthalten oder sonst vereinbarten Bestimmungen über

Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadensersatzanspruch neben

oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

.

10., Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind

ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigt weist nach, dass der Fehler in

unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.


11. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltungsmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis

zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des

Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser

ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtig, angefallene

Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die

Vorbehaltsware-insbesondere durch Pfändungen-verpflichtet sich der Kunde,

auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der

Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichen

Geschäftsbetrieb der Handel mit dem von uns erworbenen Waren gehört, darf

er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisförderung über die

Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden,

verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die

Vorbehaltsware, insbesonders für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes

oder der Verschlechterung.


12., Forderungsabtretung

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine

Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder

Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer

Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seiner

Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die

Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Postenliste

einzutragen und auf Lieferscheinen, Faktura etc. dem Abnehmer ersichtlich zu

machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind

die bei ihm eingegebenen Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese

nur in unseren Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in

den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns

abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche

Zustimmung nicht abgetreten werden.


13., Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei

gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur

Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des

Bruttorechnungsbetrages berechtigt.


14., Rechtswahl. Gerichtstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird

ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die

Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus

diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens

sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.


15., Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltene

personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns

automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist

verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse

bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht

beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten

Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt

gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische

Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und

dergleichen stets unser geistiges Eigentum, der Kunde erhält daran keine wie

immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

Technisch Änderungen und Irrtümer (Druckfehler) sowie Preisänderungen vorbehalten.